Bezahlung des DiaPat-CoV-50 Tests versagt!
Der DiaPat-CoV-50 Test stand in dem vom Bundesministerium für Gesundheit formulierten Referentenentwurf zur "Verordnung zur Vergütung der Anwendung von monoklonalen Antikörpern" (Monoklonale Antikörper-Verordnung – MAK-VO) im § 6 Durchführung und Vergütung eines DiaPat-CoV-50-Urintests. Zu diesem Entwurf wurde u.a. vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und vom Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V. (EbM) eine Stellungnahme veröffentlicht, in der auch der DiaPat-CoV-50 kritisiert wurde. Hiermit möchten wir zu der Stellungnahme des EbM-Netzwerkes wiederum Stellung nehmen, um die Fakten klarzustellen: PDF
Unsere Stellungnahme gegenüber dem G-BA finden Sie in unserer Pressemitteilung.
Stellungnahme zum Artikel in der WELT
Die WELT hat am 24.04.2021 einen Artikel zur Verordnung der Monoklonalen Antikörper verfaßt:
Bei der Erstellung des Artikels wurde nicht sorgfälltig recherchiert! Deshalb hat der Forschungsleiter der DiaPat GmbH sich hierzu an den dafür verantwortlichen Journalisten Herrn Brendler per E-Mail gewandt. Um die Fakten richtigzustellen, haben wir deshalb diese E-Mail öffentlich gemacht: PDF